Schenken
Handeln Sie richtig bei einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Die vorweggenommene Erbfolge in Form einer Schenkung ist eine probate Möglichkeit, sein Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben. Eine solche Vermögensübertragung zu Lebzeiten kann viele Vorteile haben – sei es als Überlassung einer Immobilie oder als Übertragung von Erbanteilen und von Grundeigentum. Auch eine frühzeitige Weichenstellung durch die Nachfolgeregelung in der Firma gehört in diesen Bereich. Allerdings sind Schenkungen mit zahlreichen rechtlichen Bestimmungen verbunden. Dazu gehört auch die vom Gesetzgeber geforderte notarielle Beurkundung.
Schenkungen gehen einher mit dem Verzicht auf Erbe- und Pflichtteile. Umso gewissenhafter ist im Vorfeld zu prüfen, dass der Übernehmer dieser Vermögensübergabe dieses besondere Vertrauen rechtfertigt.
Eine notarielle Beratung informiert Sie über die Vorteile und Risiken, die Erbfolge als Schenkung vorwegzunehmen. So können Sie selbst die Entscheidung treffen, ob eine letztwillige Verfügung oder die lebzeitige Vermögensübertragung der für Sie geeignete Weg ist. Bei der zweiten Möglichkeit sollten Sie sich im Klaren sein, dass sich Rückforderungen im Anschluss nur unter großen Schwierigkeiten durchsetzen lassen. Allerdings könnte dieser heikle Punkt Teil des Übertragungsvertrages sein.
Als Notar eröffne ich Ihnen verschiedene weitere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, die insbesondere bei lebzeitigen Grundstückszuwendungen in Ihrem Interesse zum Tragen kommen. Dazu gehören etwa der im Vertrag geschaffene Ausgleich in Form eingeräumter Wohnrechte, vereinbarte Abstandszahlungen oder eine Pflegeversicherung. In jedem Fall richtet sich die notarielle Beratung an Ihren persönlichen Bedürfnissen aus und wie sie sich im Übertragungsvertrag fixieren lassen.
Die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten bietet einige Vorteile:
- Bei zeitlicher Verteilung der steuerbaren Vorgänge können Freibeträge der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer mehrfach ausgeschöpft werden.
- Kinder werden beim Start ins Berufsleben oder bei Gründung eines eigenen Hausstandes maßgeblich unterstützt.
- Mit einem Übertragungsvertrag kann der Veräußerer seine Altersvorsorge absichern.
- Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Pflichtteilsansprüche des Erwerbers und von dritten einschränken.

Wir sind für Sie da
Ob Vertragsangelegenheiten, Vorsorge oder Immobilienkauf – in wichtigen Lebenssituationen ist eine kompetente Begleitung entscheidend. Als Ihr Notariat stehen wir Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zuverlässig zur Seite.
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