Regeln Sie Ihren letzten
Willen notariell sicher

Das Grundgesetz garantiert die sogenannte Testierfreiheit: Jeder kann selbstbestimmt den Übergang seines Vermögens auf andere festlegen – sei es in einem Testament oder in einem Erbvertrag. Dabei besteht auch die Möglichkeit, Vermächtnisse anzuordnen und Erben außerhalb der gesetzlichen Erbfolge einzusetzen. 

Letztendliche Verfügungen lassen sich in mehreren Gestaltungsformen treffen:

Testament 

Selbst aufgesetzte Testamente – als Einzeltestament oder als gemeinschaftliches Testament von Ehegatten – können das Risiko eines Streits unter den Erben bergen oder zumindest Unklarheiten mit sich bringen. Absicherung gegen alle Eventualitäten bietet die notarielle Beratung wie auch die notarielle Beurkundung. So können etwaige Fehler beim Aufsetzen des Testaments vermieden werden. Laien sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, die komplexe Materie bei der Regelung von Pflichtteilansprüchen, von Vollmachten und weiteren Vorsorgeinstrumenten gebührend zu berücksichtigen.

Testamentsvollstreckung

Wenn die Erben minderjährig, unerfahren oder gesundheitlich überfordert sind, kann eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Gleiches trifft auf sehr große Vermögen zu. In den genannten Fällen nimmt ein Testamentsvollstrecker Besitz vom Nachlass Besitz. Dies umfasst die Umsetzung letztwilliger Verfügungen sowie die Auseinandersetzung mit den Erben einer Erbengemeinschaft.

Erbvertrag

Diese Verfügung von mindestens zwei Vertragspartnern muss anders als beim gemeinschaftlichen Testament nicht unter Eheleuten getroffen werden. Sie ist notariell zu beurkunden und mit geringeren Kosten als ein gemeinschaftliches Testament verbunden, weil keine Verwahrung beim Nachlassgericht erforderlich ist. Für den Erblasser stehen beim Erbvertrag mehrere Gestaltungsinstrumente zur Verfügung, mit denen der Notar flexibel persönliche Wünsche berücksichtigen kann.

Vermächtnis

Ein Vermächtnis regelt den Übergang von Gegenständen aus dem Nachlass auf bestimmte Personen, die nicht zwingend Erben werden. Im Todesfall müssen die Erben diese Gegenstände an die im Vermächtnis Bedachten herausgeben.

Vormundschaft

Für den Todesfall der Eltern können diese einen Vormund für ihre Kinder benennen.

Registrierung

Um im Erbfall das Auffinden von notariellen und erbfolgerelevanten Urkunden sicherzustellen, werden diese im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer (ZTR) registriert.

Wir sind für Sie da

Ob Vertragsangelegenheiten, Vorsorge oder Immobilienkauf – in wichtigen Lebenssituationen ist eine kompetente Begleitung entscheidend. Als Ihr Notariat stehen wir Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zuverlässig zur Seite.

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